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Fortbildung

BeitragVerfasst: Fr 29.08.2014, 22:50
von gast
Hallo, ich habe eine Frage zu Fortbildungen: Ich muß in diesem Jahr meine Fachkunde aktualisieren und hatte Anfang des Jahres zur Auswahl März oder November heimatnah. Ich hatte mich für November entschieden. Nun wird aber hausintern ein Kurs angeboten, allerdings nicht in unserem Haus, sondern in einer anderen Klinik, ca 3 Std Fahrtzeit von uns entfernt, Dauer 2 Tage. Die Kursgebühr, die Fahrt, die Übernachtung und der Zeitaufwand( 2 Arbeitstage) werden von der Klinik bezahlt. Aus privaten Gründen kann ich an dem Kurs nicht teilnehmen . Da hat man mir gesagt, dass ich mich dann privat um einen Kurs kümmern muß und alle Kosten selber tragen muß.Der Grund ,warum ich nicht an dem angebotenen Kurs teilnehmen kann sind meine Kinder(9 und 14), ich habe keine Übernachtbetreuung.Meine Frage lautet jetzt: Kann der AG mich an einem bestimmten Datum zu einer FB zwingen ? Ich habe mich jz auf eigene Kosten für die FB im November heimatnah angemeldet, wofür ich mich Anfang des Jahres gemeldet hatte. Mein AG teilte mir aber mit, dass ich weder die Kursgebühr noch die Stunden erstattet bekomme, so wie es die Kolleginnen aber bekommen für den Kurs heimatfern mit Übernachtung. Ist das rechtlich o.K?? Wer weiß was und kann mir sagen, ob es Paragraphen gibt, die eine Gleichberechtigung o.ä. vorsehen.
Vielen Dank !!

Re: Fortbildung

BeitragVerfasst: Mo 24.11.2014, 11:30
von AnnaP
Hallo,
der Arbeitgeber ist ja meiner Meinung nach nicht verpflichtet, Dir Deine Fortbildung zu bezahlen. Es ist doch immerhin schon nett, dass er Dir einen Termin anbietet, für den er die Kosten übernehmen will. Oftmals haben die einzelnen Kliniken auch mit bestimmten Fortbildungsanbietern längerfristige Verträge geschlossen und bekommen dann die Kurse entsprechend günstiger. Also ich glaube nicht, dass Du einen Anspruch auf Kostenübernahme hast.
Aber freigestellt müsstest Du eigentlich. Aber die gesetzlichen Regelungen sind da auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, hier z.B. die von NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=8&ugl_nr=800&bes_id=3853&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det217290

Viele Grüße
Anna