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Darf man das 1. Lehrjahr wiederholen ?

BeitragVerfasst: Fr 09.01.2015, 14:24
von Tiziana
Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe 2013 meine Ausbildung zur MFA begonnen und habe noch in meiner Probezeit Praxis gewechselt, denn da herrschte ein Zickenkrieg vom feinsten.

Ich habe auch schnell wieder eine neue Stelle gefunden und 2 Tage vor Ende meiner Probezeit wurde eine Patientin mein Verhängnis. Sie hatte leider gelogen und was behauptet, was nicht stimmte. Ich war alleine mit der Patientin im Behandlungsraum und keiner hat mir leider geglaubt, und daraufhin folgte die fristlose Kündigung .

Ich habe dann keine Stellen mehr gefunden und bin im August 2014 schwer erkrankt und kann seit Dezember wieder in Vollzeit arbeiten. Laut der Ärztekammer darf ich das Lehrjahr nicht wiederholen, sondern muss da weitermachen, wo ich jetzt bin , ich habe nicht einmal ein Zeugnis von der Berufsschule bekommen, da man mich nicht benoten konnte, weil ich solange nicht da war .

Kann mir vllt jemand weiter helfen ??

Vielen Dank im Vorraus :)

Re: Darf man das 1. Lehrjahr wiederholen ?

BeitragVerfasst: Do 07.05.2015, 08:28
von Nina
Hey!

Eine Freundin von mir hat das erste Ausbildungsjahr einmal wiederholt, weil Sie sehr lange krank war. Also möglisch scheint das wohl zu sein. Vielleicht ist es auch vom Bundesland bzw. der jeweiligen Ärztekammer abhängig. Die kochen ja alle ihr eigenes Süppchen. Ich würde da auch noch einmal konkret bei der Berufsschule nachfragen, die sollten das ja in der Regel auch wissen, was man da machen kann.

Viele Grüße
Nina

Re: Darf man das 1. Lehrjahr wiederholen ?

BeitragVerfasst: Mo 04.01.2016, 21:09
von annika80
Ich denke, dass das auch immer viel mit Sympathie deines Ausbildungsleiters dir gegenüber zu tun hat. Wenn jemand einen nicht haben will, finden die immer einen Weg dich rauszukicken.