Verantwortung für ein soziales Gesundheitswesen: Für die Prüfung der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und Festlegung der Pflegegrade nach dem Pflegeversicherungsgesetz vergrößern wir im Verbund Einzelfallbegutachtung Pflege unsere Region Mittlere Alb/Oberschwaben/Stuttgart. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir …
In den ersten Monaten der Einarbeitung ist eine Beschäftigung in Vollzeit (38,5 Wochenstunden) bzw. in Teilzeit mit mindestens 80 % erforderlich. Nach Abschluss der Basiseinarbeitung bieten wir auch verschiedene Teilzeitmodelle mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 60 % an.
Überwiegende Einsatzgebiete sind der Land- und Stadtkreis Tübingen und Reutlingen. Voraussetzung ist ein Wohnort innerhalb des Einsatzgebiets.
Einzelfallbegutachtung auf Grundlage des SGB XI in häuslicher Umgebung, in Einrichtungen oder nach Aktenlage, einschließlich der Empfehlung von Leistungen, z. B. zur medizinischen Rehabilitation, zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sowie zu Hilfsmitteln.
Unverzichtbar, unabhängig den Menschen im Blick: Über 1.500 hochqualifizierte Fachkräfte an insgesamt 18 Standorten in Baden-Württemberg unterstützen und beraten die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Für eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung, zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.