Wir bringen auch Sie auf Ihre Traumstelle in der Schweiz!
Zur
Festanstellung in der Schweiz:
OTA -Operationstechnischer Assistent m/w/d
Für ein Operationszentrum in der Region Bern - kein Dienst am Wochenende oder Feiertags.
Weiterhin suchen wir OTA für div. Akutspitäler in der deutschsprachigen Schweiz
Ein persönliches Vorstellungsgespräch erfolgt direkt beim Kunden vor Ort. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr neues Arbeitsumfeld vorab etwas näher kennen zu lernen. Sie haben auch die Möglichkeit, in einem Schnuppern Ihren neuen Arbeitgeber kennen zu lernen.
Sie interessieren sich für Arbeitsangebote in der Schweiz? Dann kontaktieren Sie uns über;
Wir unterstützen Sie
kostenfrei bei der Suche nach der für Sie optimalen Postion in entsprechenden Kliniken bzw. Heimen in der gesamten deutschsprachigen Schweiz.
Wir unterstützen Sie nach erfolgreicher Arbeitsvertragsunterzeichnung selbstverständlich auch bei allen organisatorischen Dingen im Rahmen Ihres Neuanfanges in der Schweiz.
Wir benötigen von Ihnen
- aktueller Lebenslauf
- Qualifikationen (Ausbildungsabschluss)
- Arbeitszeugnisse
- Foto
Die aufgeführten Unterlagen senden Sie uns bitte ausschliesslich
per Email an
bewerbung@schweizerjob.com oder über unsere Homepage
www.schweizerjob.com
Vor Übersendung Ihrer Unterlagen beachten Sie bitte unsere Bestimmungen zum Datenschutz auf unserer Homepage
www.schweizerjob.com
Erreichen Sie uns bequem per Whatsapp unter 0049 1525 07594882 - wir melden uns umgehend zurück
Profitieren Sie von unserer über 18jährigen Vermittlungserfahrung und unseren Erfolgen.
In der Schweiz arbeiten wir im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit mit unseren Partnern zusammen, die im Besitz der notwendigen Bewilligungen sind, den persönlichen Kontakt zum Spital halten und für Sie Ansprechpartner direkt vor Ort sind.
*Bei erfolgreicher Vermittlung durch unsere Agentur in unbefristete Anstellung und mind. 3 monatiger Betriebszugehörigkeit beteiligen wir uns an den Kosten zur SRK Anerkennung (Neuantrag) mit bis zu 500 Sfr.*stellen Sie den Antrag auf Zuzahlung später als 6 Monate ab Arbeitsaufnahme, entfällt der Anspruch