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Kurzprofil für den Beruf Betruungskraft
Betreuungskräfte nach §87b SGB XI werden oft auch als Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten bezeichnet. Sie werden zum größten Teil in der Altenpflege eingesetzt, zum kleineren Teil aber auch in der Behindertenpflege. Wie der Begriff Alltagsbegleiter schon treffend beschreibt, unterstützen Betreuungskräfte Pflegebedürftige bei Ihrem normalen Tagesablauf, um deren Betreuungs- und Lebensqualität zu verbessern. Zu den betreuten Patienten zählen in erster Linie ältere Menschen, die unter Demenz oder anderen psychische Erkrankungen leiden, sowie Menschen mit geistigen Behinderungen. Zu den Aufgaben der Betreuungsassistenten zählen zum einen die körperliche Unterstützung der Pflegebedürftigen und zum anderen insbesondere auch die Verbesserung der psychischen Stimmung der Patienten. Dies kann zum Beispiel durch gemeinsame Spaziergänge, handwerkliche oder Bastelarbeiten, gemeinsames Musizieren, Bewegungsspiele, Brettspiele, Vorlesen oder einfach nur durch Gespräche geschehen.
Der Beruf des Betreuungsassistenten wurde im Jahr 2008 im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes eingeführt. Im Jahr 2013 wurde der Einsatz der Betreuungskräfte auch auf teilstationäre Einrichtungen ausgedehnt.