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Muss ich eine Vorstrafe im Lebenslauf angeben?

BeitragVerfasst: Sa 13.07.2013, 19:54
von Heiner
Hallo zusammen!
Ich hab leider vor ca. 20 Jahren mal Mist gebaut und musste für drei Jahre ins Gefängnis. Danach habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen und habe auch danach die ganze Zeit als Altenpfleger gearbeitet. Nun muss ich mir wegen eines Umzugs einen neuen Job suchen und frage mich gerade, ob ich verpflichtet bin, meine Vorstrafe im Lebenslauf anzugeben? Und wenn ja, meint Ihr, dass ich damit dann trotzdem noch Chancen auf einen neuen Job habe? Darf man überhaupt als Vorbestrafter als Pfleger arbeiten? Bei meiner letzten Einstellung vor 20 Jahren habe ich das gar nicht angegeben und ich musste auch kein polizeiliches Führungszeugnis oder Ähnliches vorlegen. Ist das heutzutage anders?

Grüße
Heiner

Re: Muss ich eine Vorstrafe im Lebenslauf angeben?

BeitragVerfasst: Di 16.07.2013, 00:01
von Mücke
Nach 20 Jahren dürfte Deine Vorstrafe wohl verjährt sein, da musst Du gar nichts mehr angeben.
Ansonsten glaube ich auch nicht, dass man als Vorbestrafter nicht mehr als Pfleger arbeiten darf. Man erzieht ja niemanden als Altenpfleger, bei pädagogischen Berufen könnte ich mir eher vorstellen, dass das problematisch sein könnte.

Greetz
Mücke