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Medikamentenverordnung

BeitragVerfasst: Fr 08.08.2014, 17:44
von petra
Hallo,
ich habe da mal eine Frage wegen der Menge von Medikamenten welche man verordnen kann. Heute war ein Patient in der Praxis der sehr unangenehm ist (schreit gleich, wird ausfallend u.s.w.) Er wollte seine Dauermedikamente in N3 größen und davon mind.3-4 Packungen. Also sprich 1 Packung mit 100Tbl. gleich 3mal. Ich habe ihm gesagt das ich das ohne mit dem Chef abzuklären machen kann, darauf hat er mich angebrüllt und ein riesen Theater gemacht. Mein Chef hat das mitbekommen und ihn ins Zimmer geholt ihm aber diese Mengen an Medi´s aufgeschrieben. Hat jemand sowas schonmal gehabt. Ich kann mir nicht vorstellen das die KK das so durchgehen lässt. Wenn ich das richtig gesehen habe hat er im letzten Quartal das auch bekommen. Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Danke schon mal.

Re: Medikamentenverordnung

BeitragVerfasst: Mi 10.09.2014, 09:42
von arys
hallo, nein. bei chronischen patienten z.b. diab. ist schreibt man den quartalsbedarf auf (kostenersparnis), aber niemals sowie ich vermute medikinet. btm-rezept! du kannst aber auch bei der kv nachfragen.